Bei einer verbindlich und von „höchster Stelle“ formulierten Frage, ob man als einzelne Person für oder gegen den Verbleib in einer noch größeren Gemeinschaft ist, muss vorher unbedingt klar sein, wofür diese Gemeinschaft objektiv steht und was sie dem Einzelnen für objektive und subjektive Vorteile bringt. Ansonsten führt eventuelles Unwissen möglicherweise zu einer aggregierten Fehlentscheidung, die im Nachhinein – aufgrund des Unwissens – nicht gewollt war.